Checkliste für rechtssichere Onlineshops

Die rechtssichere Gestaltung von Onlineshops ist im Bezug auf den Verbraucherschutz enorm wichtig. Rechtsexperte Carten Ulbricht gibt die nötige Hilfestellung.

In unserer neunten und vorerst letzten Folge der VERDURE-Interviewreihe sprechen wir mit dem Stuttgarter Internet-Rechtsexperten Dr. Carsten Ulbricht über ein Thema, das vielen unserer Kunden auf den Nägeln brennt: Die rechtssichere Gestaltung von Onlineshops. Fest steht: Wo verkauft wird, gibt es rechtliche Regelungen. Zum Schutz der Verbraucher muss der Verkäufer den Kunden in seinem Online-Shop an unterschiedlichen Stellen umfassend informieren und aufklären.

Aber braucht jeder Webshop zwingend Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Was gilt es bei den Widerrufsbelehrungen und bei Newsletterangeboten zu beachten? Und welche Konsequenzen hat die neue “Button-Lösung” für Webshop-Betreiber? Im VERDURE Experten-Interview gibt Carsten kompetente und auch für Laien verständliche Antworten.

Wer einen rechtssicheren Webshops erstellen will, sollte darauf achten, dass die Käufer an sämtlichen Stellen umfassend informiert werden und auch der Bestellprozess rechtlich korrekt verläuft. Wir haben im Folgenden – ohne Garantie auf Vollständigkeit – die wichtigsten Punkte in Form einer Checkliste zusammengetragen.

Checkliste: Wichtigste Punkte für rechtssichere Webshops

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Auf keinen Fall sollten AGB ungeprüft von einem anderen Webshop kopiert und eingebunden werden. Die grundlegenden Rahmenbedingungen, zu denen Geschäfte – auch online – abgewickelt werden können, sind im Gesetz geregelt. Davon abweichende Regelungen sollten klar formuliert und geprüft werden. Für eine rechtswirksame Einbindung reicht ein “sprechender Link” auf der Bestellseite, eine extra Check-Box ist also nicht zwingend nötig.
  • Impressum: Für den User muss klar ersichtlich sein, welcher Anbieter hinter dem Shop steckt. Daher muss auf jeder einzelnen Seite des Onlineshops ein Link zum Impressum vorhanden sein. Mehr Infos zu den Detailangaben im Impressum findet ihr hier.
  • Datenschutz: Zum einen sollte auf allen Seiten, auf der Nutzerdaten erhoben werden, ein Link zur eigenen Datenschutzerklärung stehen. Zum anderen sollten datenschutzrechtliche Einwilligungen, beispielsweise für den Newsletterversand, nachweisbar vom User eingeholt werden – am besten per Opt-In.
  • Widerrufsbelehrung: Hier ist laut Carsten besondere Vorsicht geboten, da es in der Vergangenheit zu großen Abmahnwellen kam. Die Widerrufs- oder Rückgabebelehrung sollte unter Einhaltung gewisser Standards formuliert und am besten von einem Anwalt gegengeprüft werden. Denn der haftet für eine rechtskonforme Ausgestaltung. Anschließend muss die Widerrufsbelehrung auf der Bestellseite gut sichtbar verlinkt werden.
  • Preisangabe: Auch bei der Angabe von Preisen gibt es bestimmte Vorgaben einzuhalten. Hier gibt es eine Übersicht, wie Preise korrekt angegeben werden.
  • Angaben zu Zahlungsmöglichkeiten, Versand- und Zusatzkosten: Zahlungsmöglichkeiten sollten transparent und vollständig genannt werden. Zudem sollte der Shopbetreiber klar und übersichtlich über Versandkosten für die jeweiligen Länder informieren und auf zusätzlich entstehende Kosten, wie beispielsweise Zölle, hinweisen.

Wichtige Änderungen im E-Commerce seit August 2012

Durch eine Gesetzesänderung gelten seit 1. August 2012 neue Vorschriften für Shopbetreiber im B2C-Bereich. Die veränderten Anforderungen umfassen im Wesentlichen zwei Punkte: Ein eindeutig beschrifteter Button und die Informationspflicht. Was Shopbetreiber nun bei der Gestaltung des Bestellablaufs beachten müssen, hat meine Kollegin Wenke Kaiser in einem Blogartikel bereits übersichtlich zusammengefasst.

Weihnachtsverlosung: Internetrecht-Praxiswissen für Unternehmen

Zum Abschluss unserer Interviewreihe haben wir noch eine Überraschung: Unter allen, die einen Kommentar bis nächsten Donnerstag (20.12.) unter diesem Beitrag abgeben, verlosen wir ein Exemplar von Carstens Buch „Social Media und Recht“. Darin ist wertvolles Praxiswissen für Unternehmen übersichtlich und klar verständlich gebündelt.

Weitere VERDURE-Experteninterviews mit Carsten Ulbricht

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