VERDURE Academy Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche rechtliche Beziehungen der VERDURE Medienteam GmbH und der mit Ihr verbundenen Unternehmen und Vereinigungen. Gegenbestätigungen von Kunden und Veranstaltungsteilnehmern unter Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der VERDURE Medienteam GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

 

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Zusendung des unterschriebenen Angebots des Kunden (Angebotsbestätigung) und der Annahme durch die VERDURE Medienteam GmbH (Auftragsbestätigung) zustande. Seminare können online nicht verbindlich gebucht, sondern lediglich angefragt werden (Button “Angebot anfordern”). Mit der Angebotsbestätigung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, wenn die VERDURE Medienteam GmbH dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail zugesandt hat.

 

3. Preise und Kosten

Die Preise für die Seminare und Veranstaltungen sind auf der Internetseite der VERDURE Medienteam GmbH zu der jeweiligen Veranstaltung ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.

 

4. Fälligkeit und Zahlung

Der Gesamtpreis inklusive aller Gebühren ist bei Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Kunden erhalten nach der Anmeldung eine Rechnung über den entsprechenden Teilnehmerbetrag. Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Erhalt per Überweisung zu zahlen. Die Zahlung gilt erst im Zeitpunkt der Gutschrift des entsprechenden Betrages auf dem Konto der VERDURE Medienteam GmbH als erfolgt. Stornierungen sind gegenüber der VERDURE Medienteam GmbH grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro zzgl. MwSt. Bei Stornierungen ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Teilnehmerbetrag fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann schriftlich gegenüber der VERDURE Medienteam GmbH benannt werden.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die VERDURE Medienteam GmbH behält sich bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. Ein Weiterverkauf von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen.

 

6. Änderungsvorbehalte

Die VERDURE Medienteam GmbH ist sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Der Veranstalter behält sich zudem vor, die Veranstaltung bis zu drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

 

7. Haftung

Die VERDURE Medienteam GmbH haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der VERDURE Medienteam GmbH. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen die VERDURE Medienteam GmbH unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Arglist oder einer Garantie – mit Ausnahme der Garantiehaftung nach § 536a Abs.1 BGB, die ausgeschlossen ist – bleibt unberührt. Die VERDURE Medienteam GmbH übernimmt für die Richtigkeit der in Ihrem Internetauftritt wiedergegeben Daten keine Gewähr.

 

8. Geheimhaltung, Presseerklärung

8.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer, etc..

8.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

8.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

8.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

8.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.

 

9. Preise und Zahlungen

9.1 Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis des mit dem Kunden, individuell vereinbarten Zahlungsziels und Preises. Nach Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen durch VERDURE ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich VERDURE vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von einer Woche nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 1-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

9.2 Der Kunde trägt nach Angebot und gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz der VERDURE mehr als 20 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann VERDURE eine Handling Fee in Höhe von 10% des direkt an den Kunden weiterberechneten Kostenaufwands erheben.

9.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von VERDURE getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von VERDURE für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

9.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

10. Rechte

10.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gewährt VERDURE dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

10.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 10.1 beschrieben, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist unzulässig, insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

10.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. VERDURE kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

 

11. Schutzrechtsverletzungen

11.1 VERDURE stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird VERDURE unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

11.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf VERDURE – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

 

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Die VERDURE Medienteam GmbH ist berechtigt, diese Daten, soweit dies notwendig ist, an mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte zu übermitteln.

 

13. Schlussbestimmungen

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Feuer, Streik, Terrorismus, etc.) oder sonstiger Umstände, die die VERDURE Medienteam GmbH nicht zu vertreten hat, die aber die Leistungen der VERDURE Medienteam GmbH wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Hotelkosten. Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch. Im Falle höherer Gewalt ist die VERDURE Medienteam GmbH für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt. Gerichtsstand für Unternehmer ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.